Ihr Recht
auf häuslichen Frieden!
Grundsätzlich hat niemand das Recht, Ihre Wohnung ohne Ihre Einwilligung zu betreten. Es gibt nur drei Gründe, warum Ihr „Heimrecht“ wirkungslos sein kann:
- Der Bewohner hat die Wohnung gemietet. Dann hat der Vermieter ein gewisses Recht zur Besichtigung der Wohnung. Näheres ist in der Regel im Mietvertrag geregelt.
- Von der Wohnung geht eine Gefahr für andere aus. Dann darf die Wohnung auch zwangsweise geöffnet werden. Beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder Gasaustritt.
- Die Polizei verlangt unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses und unter Nennung des Grundes Zutritt (Hausdurchsuchungsanordnung). Hierbei dürften mit entsprechender richterlicher Genehmigung natürlich auch Externe, wie z.B. Gutachter o.ä., anwesend sein.
Grundsätzlich haben Sie das Recht einen "Notruf 110" abzusetzen, wenn Sie (an Ihrer Grundstücksgrenze oder Ihrer Wohnungstür) bedrängt werden.
Grundsätzlich haben Sie das Recht Strafantrag wegen "Nötigung" zu stellen, wenn sich jemand mit Drohungen Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen will, z. B.
"Wenn Sie mich nicht hinein lassen, müssen Sie 500 EURO Strafe zahlen"!
Grundsätzlich haben Sie das Recht Strafantrag wegen "Hausfriedensbruch" zu stellen, wenn jemand Ihrer Aufforderung, z. B. "Verlassen Sie sofort mein Haus und Grund; Sie haben hier Hausverbot"! nicht nachkommt, bzw. diese Aufforderung bewusst ignoriert.
(Anmerkung: Zeugen sind von Vorteil)
Zudem gilt:
Grundsätzlich benötigt ein „GEZ-Mitarbeiter“ zum Widerlegen von gemachten Angaben die Mitarbeit einer eingeschalteten Justiz. Dabei ist natürlich zu beachten, dass vorsätzlich oder fahrlässig gemachte Falschangaben eine Ordnungswidrigkeit sind, die gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit Bußgeld belegt werden können.
(Auszug/Fundstelle der Information: http://www.rfgz.de/info/fragen.shtml#wdsegbe)
|